Zusätzliche Betreuungsleistungen und Aktivitäten

Begleitung an Demenz erkrankter Bewohner

Freizeit und Beschäftigung

Gruppenaktivitäten

Einbindung der Angehörigen

Zusätzliche Betreuungs-leistungen und Aktivitäten

Begleitung an Demenz erkrankter Bewohner

Freizeit und Beschäftigung

Gruppenaktivitäten

Einbindung der Angehörigen

Zusätzliche Betreuungsleistungen und Aktivitäten – ja bitte!!

Ziel der zusätzlichen Betreuungsleistungen und Aktivitäten in der Alltagsbegleitung der Bewohner ist u.a. die zeitweise Entlastung der Pflegekräfte  und die Herstellung oder Wiedergewinnung von Fähigkeiten und Ressourcen der Bewohner, um weitere  Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und den Bewohnern Spaß und Freude zu vermitteln.

Mit der letzten Reform der Pflegeversicherung mit Wirkung ab 01.01.2015 wurden die Pflegekassen verpflichtet, zusätzliche Betreuungsleistungen für alle pflegebedürftigen Heimbewohner zu finanzieren. Unsere Pflegeeinrichtung Der Petershof in Rastede hat mit den Verbänden der Pflegekassen in Niedersachsen entsprechende Vergütungszuschläge nach § 43b i.V. des §87b SGB XI vereinbart.

Dies ermöglicht uns, Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung für alle Bewohner auf Wunsch zu erbringen, ohne dass dies zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für die Bewohner führt. Der Vergütungszuschlag wird von den Pflegekassen getragen und an die Pflegeeinrichtung erstattet.

Mit der Zahlung des vereinbarten Vergütungszuschlags von der Pflegekasse an die Pflegeeinrichtung hat der pflegebedürftige Bewohner Anspruch auf Erbringung der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gegenüber der Pflegeeinrichtung.

Anspruch haben grundsätzlich zunächst alle Heimbewohner nach dem Pflege-versicherungsgesetz (SGB XI). Voraussetzung für zusätzliche Betreuungsleistungen in der vollstationären Pflegenach §43b i.V. des §87 b SGB XIist aber die Einstufung der Heimbewohner seit 01.01.2017 in eine der Pflegegrade 1 (mit Demenz),2,3, 4 oder 5 nach Pflegeversicherungsgesetz(SGB XI)durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Niedersachsen (MDKN) oder akut und vorläufig nach Aktenlage z.B. im Krankenhaus.

Bei der Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung (PflegeVG) nach SGB XI ist Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses oder der aufnehmenden Pflegeeinrichtung gern behilflich.

Begleitung von Demenz erkrankten Bewohnen

Im Hinblick auf unsere Bewohner und ihren gerontopsychiatrischen Erkrankungen ist es unverzichtbar, dass alle Mitarbeiter nach einem ganzheitlichen Konzept, welches sich auf das Pflegemodell von Frau Prof. Monika Krohwinkel stütz, arbeiten und geschult werden.

Dieses ist sowohl Bestandteil unserer allgemeinen Pflegekonzeption wie auch unserer Konzeption zur Lebensbegleitung, Betreuung und Förderung älterer Menschen mit gerontopsychiatrischen Krankheitsbildern.

Dabei soll die Mitmenschlichkeit gelebt und die Persönlichkeit jedes Einzelnen mit all seinen lebensgeschichtlichen Erfahrungen gewahrt werden.

Freizeit und Beschäftigung

Unsere zusätzliche Betreuung und Aktivierung umfasst Maßnahmen und Tätigkeiten, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.

Das für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung eingesetzte Personal steht den betroffenen Heimbewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung, nimmt ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste und soll Sicherheit und Orientierung vermitteln.

Die Betreuungsangebote orientieren sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Bewohner unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, dem Geschlecht sowie der jeweiligen individuellen Situation.

Unser Leistungsangebot für Sie umfasst (beispielhaft):

  • malen und basteln, kreatives Gestalten
  • kochen und backen
  • anfertigen u. ansehen von Fotos u. Fotoalben
  • lesen und vorlesen von Bücher
  • Musik hören, musizieren, singen
  • Brett- u. Kartenspiele, Puzzle, Quizz, Kreuzworträtsel, Gedächtnistraining
  • Spaziergänge u. Ausflüge, gem. Kaffeetrinken im Garten o. Terrasse
  • Gärtnern, pflanzen, Unkraut jäten
  • Bewegungsübungen, Gymnastik, Sitztanz
  • Sofern es nach der persönlichen Situation z.B. bei Bettlägerigkeit und der konkreten sozial- emotionalen Bedürfnislage der Heimbewohner erforderlich ist, wird auch eine Einzelbetreuung angeboten.

Die Anteilnahme und Mitarbeit der Angehörigen ist ebenfalls von großer Bedeutung und ausdrücklich gewünscht.

Auskünfte erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder unter den Durchwahlnummern:

Herr Alexander Janssen (Heimleitung) 0 44 02 / 98 55-31
Pflegedienstleitung 0 44 02 / 98 55-145
Frau Monika Stahmer (Verwaltungsfachkraft) 0 44 02 / 98 55-0
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